• Datenschutz für Unternehmen


    Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) birgt viele Unsicherheit für Unternehmen. Gern berate ich Sie detailliert.



  • Externe Datenschutzbeauftragte


    Nicht nur als Berater sondern auch als Externe Datenschutzbeauftragte bin ich in allen unsicheren Bereichen, welche den Datenschutz betreffen, an Ihrer Seite.



  • Seminare


    Als qualifizierte Datenschutzbeauftragte vermittle ich in verschiedenen Seminaren Unternehmen und ihren Mitarbeitern zielführende Informationen und Hilfestellungen zum Datenschutzrecht.

Datenschutz

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) birgt viel Unsicherheit für Unternehmen. Wie darf die Kundenansprache erfolgen, wie ist mit persönlichen Daten umzugehen und was bedeutet es für die Mitarbeiter und Betriebsabläufe. Gern berate ich Sie detailliert. Ausgehend vom Ist-Zustand Ihres Unternehmens erarbeiten wir, wo die Schwachstellen liegen, und stellen diese ab.

Datenschutzbeauftragte

Nicht nur als Beraterin sondern auch als externe Datenschutzbeauftragte stehe ich in allen unsicheren Bereichen, welche den Datenschutz betreffen, an Ihrer Seite. Egal ob Software-Umstellung, neue Auftragsverarbeitung oder ein neuer anfallender Arbeitnehmerschutz – eine gezielte Vorabprüfung wird Ihnen die nötige Sicherheit geben – keinen Schiffbruch zu erleiden.

Seminarangebot

Als qualifizierte Datenschutzbeauftragte vermittle ich in verschiedenen Seminaren Unternehmen und ihren Mitarbeitern zielführende Informationen und Hilfestellungen zum Datenschutzrecht. Spätestens mit der DSGVO, der Datenschutzgrundverordnung, stehen viele Unternehmen und ihre Mitarbeiter vor der Frage, wie sie nicht nur mit eigenen Daten umgehen sollen.

Unter welchen Voraussetzungen müssen Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen?



  • Ihr Unternehmen arbeitet mit personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdaten etc.) und diese werden digital in einem Computer oder gar Mobiltelefon von mehr als 9 Personen bearbeitet,

  • personenbezogene Daten werden analog – also auf Papier - von mehr als 20 Personen bearbeitet,

  • oder Sie führen ein Unternehmen, welches mit Informationen über ethnische und rassische Herkunft, religiöse Überzeugung, Gesundheit oder Sexualleben oder mit Gewerkschaftszugehörigkeiten in Berührung kommt.

  • Achtung! Sie haben eine Lohnbuchhaltung? Dann verarbeiten Sie bereits Religionszugehörigkeit, Familienstand usw.


Abmahnrisiko vermeiden durch professionellen Datenschutz!


Sollten die Voraussetzungen vorliegen, müssen Sie seit dem 25.05.2018 einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten benennen und ihn der Aufsichtsbehörde melden!

Sie wägen die Vor- und Nachteile eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten noch ab? Mit einer guten Beratung zu allen Seiten finden Sie schnell ans Ziel.

Gern stehe ich Ihnen als externe Datenschutzbeauftragte und Ansprechpartnerin zur Seite und helfe Ihnen, Ihr Unternehmen im Datenschutz sicher zu machen.

Datenschutz ist nicht alles, aber ohne Datenschutz ist alles nichts!

Jana Rolfes Datenschutzbeauftragte


Das Recht auf informelle Selbstbestimmung heißt ja nur, dass die Bürger informiert werden müssen, wer wann was von ihnen speichert.Brigitte Zypries