Abmahnrisiko vermeiden durch professionellen Datenschutz!
Sollten die Voraussetzungen vorliegen, müssen Sie seit dem 25.05.2018 einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten benennen und ihn der Aufsichtsbehörde melden!
Sie wägen die Vor- und Nachteile eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten noch ab? Mit einer guten Beratung zu allen Seiten finden Sie schnell ans Ziel.
Gern stehe ich Ihnen als externe Datenschutzbeauftragte und Ansprechpartnerin zur Seite und helfe Ihnen, Ihr Unternehmen im Datenschutz sicher zu machen.